A

uf die großen Fragen des Lebens gibt es keine einfache Antwort. Darf es Sterbehilfe geben? Für wen darf es Sterbehilfe geben? Ist der Todeswunsch nur legitim, wenn eine unheilbare physische Krankheit vorliegt oder auch bei psychischen Leiden? Gerade in Anbetracht der emsigen Bestrebungen, die Unsterblichkeit durch neuste Technik zu erreichen, erscheinen diese Fragen antiquiert. Doch sie sind es nicht.

Freitod oder assistierter Suizid?

Wir werden mit unserer Vergänglichkeit bewusst oder unbewusst täglich konfrontiert. Es gibt kein Allheilmittel gegen die physischen oder psychischen Schmerzen, die manch einen plagen. Während die physischen Leiden sich oft mithilfe von bildgebenden Verfahren oder Analysen von Körperflüssigkeiten sichtbar machen lassen, ist dies bei psychischen Erkrankungen oft anders. Sind sie deswegen weniger Rechtfertigung für einen selbstbestimmten Todeswunsch?

Fakt ist: Tausende von Deutschen haben jährlich den Wunsch, zu sterben. Bei einigen von ihnen bleibt es beim Suizidversuch. Bei anderen nicht. Einige haben ein psychisches Leiden. Andere nicht.

Allein 2020 nahmen sich mehr als 9.000 Personen das Leben. Das entspricht 25 Menschen pro Tag.

Wer glaubt, das sind zumeist sehr alte Menschen, der täuscht sich. Durchschnittlich waren die Männer 58,5 Jahre alt und die Frauen 59,3 Jahre alt. Hinter jedem Suizid steht ein Einzelschicksal. Nicht selten ist die Tat sorgfältig überlegt. Der Betroffene empfindet sie als Befreiungsschlag von seinem Leid. Doch ist es tatsächlich eine Befreiung?

Angehörige sehen dies im ersten Schritt oft anders. Sie sind wütend, dass der geliebte Mensch aus dem Leben „geflohen“ ist und sie „allein gelassen“ hat. Der Suizid wird deswegen manchmal mit Egoismus in Verbindung gebracht. Die Frage nach dem Warum quält die Hinterbliebenen daher häufig. Das ist verständlich. Aber wie sieht die andere Seite aus? Ist nicht der egoistisch, der den Todeswunsch des anderen nicht akzeptiert?

Gerade bei einem Freitod aufgrund psychischer Leiden fällt die Beantwortung dieser Fragen schwer. Wäre auch für diese Menschen ein friedlicher, assistierter Suizid wünschenswert? Luxemburg, die Niederlande und Belgien haben darauf eine Teilantwort gefunden. Sie erlauben Ärzten, ein tödliches Mittel an Patienten mit psychischen Leiden wie Demenz, Depressionen, posttraumatischen Belastungsstörungen und Schizophrenie zu verabreichen. Durch diesen assistierten Suizid müssen sich die Geplagten nicht mehr den Strick nehmen, was wortwörtlich gemeint ist – Erhängen ist eine der häufigsten Todesursachen beim Freitod.

Kriterien für die Sterbehilfe für psychisch Kranke

Bei einem Antrag auf Sterbehilfe müssen folgende Kriterien generell erfüllt sein:

  • Zurechnungsfähigkeit des Patienten
  • freie Entscheidung des Patienten
  • mehrmalige Äußerung der Anfrage

Zwei Mediziner überprüfen diese Kriterien.

Bei psychisch Kranken ist noch das Heranziehen eines Psychiaters oder eines Experten für das Leiden erforderlich. Auf diese Weise soll geprüft werden, ob der Patient wirklich leidet und im welchem Ausmaß. Dabei ist unerheblich, ob es sich um physische, psychische oder existenzielle Leiden handelt. Auslöser muss eine unheilbare Krankheit sein, die keine Aussicht auf Besserung bietet.

Seitdem in Belgien das Gesetz zur Sterbehilfe in Kraft getreten ist, steigt die Anzahl an Anfragen deutlich. Zum Vergleich:

  • 2003 erhielten 260 Patienten ein tödliches Mittel durch den Arzt
  • 2019 waren es mehr als 2.600 Patienten
  • Der Anteil der psychisch Kranken bewegt sich bei mehreren Dutzend pro Jahr. Ein Großteil der Antragssteller hat ein physisches Leiden.

Wann ist ein psychisches Leiden unheilbar?

Über diese Frage streiten Ärzte, Ethikbeauftragte, Erkrankte sowie Angehörige. Die einen sagen, es gäbe doch hin und wieder Wunder. Die anderen meinen, die Unheilbarkeit eines Leidens ließe sich manchmal sicher voraussagen. Ein wieder anderer Aspekt betrifft das Leiden an sich. Ist die subjektive Qual nicht für einen Todeswunsch ausreichend? Muss noch der Stempel „unheilbar“ dazukommen? All dies sind schwierige, ethische Fragestellungen, für die es weder richtig noch falsch gibt. Zu groß sind die Gesinnungsunterschiede und auch die Grauzonen.

Hierzu ein Beispiel: Zu Beginn des Jahres 2020 sprach ein Gericht drei belgische Ärzte frei. Sie hatten einer Autistin kurze Zeit nach ihrer Diagnose die Sterbehilfe ermöglicht. Die Frau war 38 Jahre alt und hatte sich nie bezüglich ihrer neurologischen Entwicklungsstörung behandeln lassen. Als sie sich für den assistierten Suizid entscheid, litt sie gerade unter Liebeskummer. Dieser Fall sorgte für großen Wirbel. Konnte die Frau überhaupt für sich entscheiden? Gab es für sie keine andere Hilfe? Wann ist ein psychisches Leiden unheilbar?

Die Meinungen hierzu klaffen stark auseinander. Einige Ärzte beharren auf den Unterschied eines beispielsweise unheilbar Krebskranken und einem „nur“ Depressiven. Bei dem Krebskranken würde es um die Dauer des Überlebens gehen. Depressive würden hingegen nicht an ihrer psychischen Krankheit unmittelbar sterben. Sie müssten dafür ihrem Körper schon etwas selbst zufügen. Hier gäbe es demnach die Chance auf Heilung. Doch, stimmt das? Kritiker dieser Gedankenansätze weisen darauf hin, dass es nicht fair wäre, psychische Leiden zu unterschätzen. Wer dürfte überhaupt bestimmen, ob ein Mensch in seinem Leben genug gelitten hat und jetzt per Sterbehilfe gehen darf oder eben nicht? Greift die Hoheit über die eigene Entscheidungsfreiheit nicht auch für psychisch Kranke?

Eine Gratwanderung

Ob physisch oder psychisch krank: Letztlich geht es um die Frage, inwiefern ein Mensch seinen Todeswunsch durch einen Mediziner kontrolliert und so friedvoll wie möglich realisieren lassen darf. Unheilbar physisch Erkrankten wird dieses Recht nach eingehender Prüfung in Deutschland eingeräumt. Wieso sollte dies bei psychisch Kranken anders sein? Käme dies nicht einem Diskriminieren von psychisch Erkrankten im Sinn der Behindertenkonvention der Vereinten Nationen gleich? Immerhin soll es eine Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung geben. Wieso ist das Selbstbestimmungsrecht eines psychisch Erkrankten weniger wert als das eines physisch Erkrankten?

Bei all diesen Gedanken muss im Hinterkopf behalten werden, inwiefern der Suizidwunsch von Dauer ist. Manchmal steckt dahinter lediglich ein Impuls, der wieder verfliegt, sobald die Lebenskrise beendet ist. Manchmal auch nicht. Die betreffende Person muss sich also der Tragweite ihres Wunsches bewusst sein, Informationen verstehen und verarbeiten können. Außerdem muss sie urteilsfähig sein, was bei einigen psychischen Erkrankungen nicht gegeben ist.

Die Lösung könnte daher sein, grundsätzlich die Möglichkeit zum assistierten Suizid für psychisch Kranke anzubieten. Proaktiv sollte dies nicht geschehen, sondern mit einer hohen Sorgfaltspflicht und anspruchsvollen Hürden. Das würde auch zu einer stärkeren Auseinandersetzung mit diesem Thema im Patient-Arzt-Verhältnis führen.

Vielleicht würden sich dann mehr Menschen mit Suizidwunsch an einen Experten wenden, um ihm ihre suizidalen Gedanken mitzuteilen.

Manch ein verzweifelter Freitod in Eigenregie ließe sich so vielleicht verhindern, da der Betreffende nun in professionellen Händen wäre und durch geeignete, frühzeitige Therapie behandelt werden könnte.

Parallel dazu sollte es mehr Präventivprogramme, Aufklärungsarbeit in den Medien und freie Therapieplätze geben. Und den wenigen psychischen Kranken, die mit voller Entscheidungsmacht und nach langem Leid sich für den selbst gewählten Tod entscheiden, sollte niemand den Todeswunsch per se absprechen. Oder, was meinst du?

Hinweis: Dies ist ein heißes Thema, dessen sind wir uns bewusst. Natürlich geben wir keine Empfehlungen in die eine oder andere Richtung, sondern regen nur zur Diskussion an.

Dieser Artikel enthält Links zu den folgenden Beiträgen:

_________

Photo by Nick Fewings on Unsplash

Publiziert am
Apr 25, 2022
 in Kategorie:
Der Tod

Mehr zur Kategorie: 

Der Tod

ALLE ANSEHEN

Nehme an unserem regelmäßigen Newsletter teil und lies als erstes die neuen Beiträge:

Vielen Dank! Wir haben Deine Anmeldung erhalten.
Hoppla! Beim Absenden des Formulars ist ein Fehler aufgetreten.